AGB | hvv switch

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für hvv switch

Wir, die Hamburger Hochbahn AG, Steinstraße 20, 20095 Hamburg, Deutschland („HOCHBAHN“, „wir“, „uns“) betreiben die Mobilitäts-Plattform hvv switch („hvv switch“) zur Nutzung via App und Internet. Über hvv switch ermöglichen wir dir („du“, „Nutzer“), zusätzlich zu unseren bisherigen Online-Angeboten, Fahrkartenbestellungen und Käufe für hvv Beförderungsleistungen vorzunehmen und unseren Service hvv Any zu nutzen. Dieses ist ein Check-in/Be-out-System mit dem wir das Ziel verfolgen, den für dich günstigsten Preis bei der Nutzung unserer hvv Verkehrsmittel für dich zu ermitteln, ohne dass du dich vorab mit der Auswahl einer geeigneten hvv Fahrkarte beschäftigen musst. Bei über hvv switch erfolgenden Verträgen über hvv Beförderungsleistungen (Fahrkartenbestellung und Käufe sowie die Nutzung von hvv Any) wird eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen uns und dir begründet. Darüber hinaus bietet dir hvv switch Möglichkeiten zur Anzeige und auch zur Bestellung von Leistungen bei anderen Mobilitätsanbietern. Als Nutzer musst du eine natürliche Person sein. Bestimmte Nutzungen von hvv switch (etwa Bestellungen für Mobilitätsdienstleistungen) sind nur möglich, wenn du dich bei hvv switch registriert hast und damit über hvv switch Anmeldedaten verfügst.

A. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von hvv switch, etwa via App und Internet, und die Verwendung der hvv switch Anmeldedaten. Für die Bestellung von Leistungen eines Mobilitätsanbieters über hvv switch gelten für dich zudem jeweils die Bedingungen dieses Mobilitätsanbieters für die Vereinbarung und Erbringung der Leistung.

B. hvv switch Benutzerkonto („hvv switch Profil“) mit hvv switch Anmeldedaten und Bezahlfunktion

B.1 Registrierung eines hvv switch Benutzerkontos

B.1.1 Die Registrierung eines hvv switch Benutzerkontos erfolgt durch Absenden des elektronischen Registrierungsformulars und eine Bestätigung der Registrierung durch uns. Wir stellen dir ein hvv switch Benutzerkonto bereit. Die hvv switch Anmeldedaten legst du dabei selbst fest. (siehe auch B.2) Als hvv switch Anmeldedaten gelten die von dir angegebene E-Mail-Adresse sowie das von dir angegebene Passwort.

B.2 hvv switch Benutzerkonto und hvv switch Anmeldedaten

B.2.1 Du bist verpflichtet, für dein hvv switch Benutzerkonto deine E-Mail-Adresse vollständig und richtig anzugeben sowie ein den geltenden Passwortvalidierungsregeln entsprechendes Passwort zu hinterlegen. (siehe auch B.2.3). Die Angabe von weiteren Daten (z.B. Name, Anschrift, Mobilfunknummer) ist insbesondere für die Freischaltung, Buchung und Nutzung von Mobilitätsdienstleistungen erforderlich, die über hvv switch durch uns selbst oder dritte Mobilitätsanbieter angeboten werden. Für die Bezahlfunktion von hvv switch gilt zusätzlich Ziffer B.3. Wir behalten uns vor, die Eröffnung eines hvv switch Benutzerkontos für einen Nutzer abzulehnen, insbesondere falls berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

B.2.2 Du wirst deine hvv switch Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und Passwort) geheim halten und Dritten keinen Zugang zu hvv switch mit diesen Anmeldedaten oder eine sonstige Verwendung deiner Anmeldedaten ermöglichen. Du wirst dein hvv switch Benutzerkonto mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Jede Nutzung von hvv switch mit deinen Anmeldedaten und jede sonstige Verwendung deiner Anmeldedaten wird dir zugerechnet.

B.2.3 Du bist stets verpflichtet, von dir im hvv switch Benutzerkonto hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer sowie bei Nutzung der hvv switch Bezahlfunktion auch für die Zahlungsinformationen.

B.2.4 Ein hvv switch Benutzerkonto bietet auch Anzeigemöglichkeiten für aktuell oder früher über hvv switch bestellte und stornierte Mobilitätsdienstleistungen.

B.2.5 Wir können den Vertrag mit dir kündigen und/oder das hvv switch Benutzerkonto und die hvv switch Anmeldedaten von dir ganz oder teilweise sperren

a) wenn du unrichtige Daten angegeben hast oder

b) wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten in deinem hvv switch Benutzerkonto nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet sind) oder

c) bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaige Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen dir und Mobilitätsanbietern, außer er ist dir nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich, oder

d) wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass du dich nicht vertragsgemäß verhalten wirst, oder

e) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

B.2.6 Du kannst dein hvv switch Benutzerkonto für die weitere Nutzung von hvv switch und der hvv switch Anmeldedaten jederzeit mit einer Frist von einer Woche in Schriftform, durch elektronische Erklärung in Textform an info@hvv-switch.de oder über die entsprechende Funktion in der hvv switch App kündigen. Diese Kündigung wird auch an sämtliche über dein hvv switch Benutzerkonto aktivierten Mobilitätsanbieter weitergeleitet. Für Kündigungen und Stornierungen eines Mobilitätsvertrags gelten dabei jedoch die zwischen dir und dem jeweiligen Mobilitätsanbieter getroffenen Vereinbarungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

B.3 Bezahlfunktion von hvv switch

B.3.1 Für die Nutzung der Bezahlfunktion von hvv switch musst du dich mit deinen hvv switch Anmeldedaten bei hvv switch anmelden und deine Zahlungsinformationen in deinem hvv switch Benutzerkonto speichern. Du musst Zahlungsinformationen zutreffend angeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisieren. Wir können von dir angegebene Zahlungsmittel ablehnen. Mobilitätsdienstleistungen, die über hvv switch bei uns oder anderen Mobilitätsanbietern in Anspruch genommen werden, können nur mit bestimmten Zahlungsmitteln bezahlt werden.

B.3.2 Um die Bezahlfunktion von hvv switch für einen Buchungswunsch oder eine sonstige Verwendung deiner hvv switch Anmeldedaten zu nutzen, musst du die Zahlung autorisieren. Dies kann durch aktives Auslösen eines Kaufes bzw. einer Buchung, einer Nutzung von hvv Any in der hvv switch App oder – soweit diese Funktion durch uns bereitgestellt wird – auch durch andere gleich geeignete Instrumente, wie einen Fingerabdruck, erfolgen. Damit stimmst du für diese Verwendung der hvv switch Anmeldedaten der Nutzung deiner Zahlungsinformationen zur Einziehung der Vergütung durch den Forderungsinhaber (siehe auch E.1.3) zu. Wir behalten uns vor, die Nutzung der Bezahlfunktion von hvv switch von einer Überprüfung der erforderlichen Bonität von dir abhängig zu machen.

B.3.3 Wir können die hvv switch Bezahlfunktion aus erheblichen Gründen sperren, insbesondere bei Unregelmäßigkeiten (etwa Zahlungsverzug oder -ausfall) oder negativer Bonitätsprüfung. Eine Sperrung deines hvv switch Benutzerkontos (B.2.5) sperrt auch die Bezahlfunktion. Vor einer Deaktivierung oder Sperrung durch dich autorisierte Zahlungen bleiben davon unberührt.

C. Bestellung von Mobilitätsdienstleistungen über hvv switch

C.1 Voraussetzungen für die Bestellung von Mobilitätsdienstleistungen bei uns oder dritten Mobilitätsanbietern über hvv switch sind die Verwendung der hvv switch Anmeldedaten (B.1) und die Zahlung über die Bezahlfunktion von hvv switch (B.3).

C.2 Abhängig vom entsprechenden Angebot durch hvv switch kannst du auswählen, welche angezeigte Mobilitätsleistung du über hvv switch verbindlich kostenpflichtig bestellen willst („Buchungswunsch“). Ein Buchungswunsch ist ein Angebot von dir für einen Vertrag über die gewünschte Mobilitätsdienstleistung mit dem jeweiligen Mobilitätsanbieter („Mobilitätsvertrag“). Wir können einen Buchungswunsch von dir an den betreffenden Mobilitätsanbieter weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein. Für die Buchung einer Mobilitätsdienstleistung gelten die Bedingungen des jeweiligen Mobilitätsanbieters.

C.3 Der Zeitpunkt der Zahlung durch dich ist abhängig von der in Anspruch genommenen Mobilitätsdienstleistung, erfolgt aber spätestens nach Beendigung der in Anspruch genommenen Mobilitätsdienstleistung.

C.4 Wir können eine Antwort des Mobilitätsanbieters für einen Buchungswunsch an dich übermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ein Mobilitätsvertrag kommt zwischen dir und Mobilitätsanbieter zustande, wenn der Mobilitätsanbieter den Buchungswunsch von dir annimmt. Für die Durchführung einer Mobilitätsdienstleistung gelten die Bedingungen des Mobilitätsanbieters. Bei über hvv switch abgeschlossenen Verträgen über hvv Beförderungsleistungen wird eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen uns und dir begründet. Weitere Informationen hierzu findest du unter E.7.

C.5 Wir können von dem Mobilitätsanbieter an hvv switch übermittelte Daten für die Nutzung einer Mobilitätsdienstleistung nach dafür geltenden Bedingungen nach Erhalt an dich weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein.

D Kauf und Nutzung von Fahrkarten über die hvv switch App

D.1 Mit der hvv switch App kannst du eine Auswahl an Fahrkarten nach dem Gemeinschaftstarif des hvv erwerben und nutzen. Dieses Fahrkartenangebot und die Nutzung von hvv Any kann jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Einen Anspruch zur Ausgabe bestimmter Fahrkarten oder auf die hvv Any-Nutzung per hvv switch App hast du nicht. Der Vorverkauf von Fahrkarten über die hvv switch App kann beschränkt werden.

D.2 Gültige Fahrkarten und gültige hvv Any Fahrtberechtigungen, die du über die hvv switch App gekauft hast, werden dir sowohl unter „Deine Fahrten“ als auch auf dem sog. Dashboard in der App bereitgestellt. Die Detailansicht der Fahrkarte und die hvv Any Fahrtberechtigung kannst du nur abrufen, solange diese gültig ist. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung der Fahrkarten oder der hvv Any Fahrtberechtigung bist du verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Der Ausdruck einer per hvv switch App erworbenen Fahrkarte und der hvv Any Fahrtberechtigung ist nicht möglich.

D.3 Die per hvv switch App gekauften Fahrkarten und die hvv Any Fahrtberechtigungen sind nicht übertragbar. Fahrkarten und hvv Any Fahrtberechtigungen, die ohne Lichtbild erstellt wurden, gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis, welcher auf die in der Fahrkarte oder der hvv Any Fahrtberechtigung als Nutzer angegebene Person ausgestellt ist. Bei Gruppenfahrkarten und bei der Nutzung von hvv Any mit mehreren Personen muss die in der Fahrkarte bzw. in der Fahrtberechtigung als Nutzer eingetragene Person stets mitfahren.

D.4 Fahrkarten und hvv Any Fahrtberechtigung per hvv switch App sind auf einem betriebsbereiten mobilen Endgerät zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens in einer zur Prüfbarkeit geeigneten Erkennbarkeit vorzuzeigen. Die Bedienung des mobilen Endgerätes nimmst du vor. Das Prüfpersonal kann jedoch die kurzfristige Aushändigung und Bedienung des Endgerätes zu Prüfzwecken verlangen. Ein Betreten des Verkehrsmittels bzw. des fahrkartenpflichtigen Bereiches ist erst nach vollständiger Anzeige der Fahrkarte oder der hvv Any Fahrtberechtigung in der hvv switch App erlaubt. Kannst du den Nachweis einer gültigen Fahrtberechtigung bei der Fahrkartenkontrolle nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, leeren Akkus etc.) oder erfolgt die Buchung der Fahrkarte oder der hvv Any Fahrtberechtigung erst nach Fahrtantritt oder nach dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereiches bei Schnellbahnen (U-,S-,A-Bahn), wird dies als Fahrt ohne Fahrkarte geahndet. Eine Bestellung, Bestellbestätigung oder Bildschirmfotos (Screenshots) von Fahrkarten und hvv Any Fahrtberechtigungen per App oder zur Anzeige auf dem Smartphone gelten nicht als Fahrtberechtigung. Die Fahrkarte bzw. die hvv Any Fahrtberechtigung ist mit der Applikation anzuzeigen, mit der sie erworben wurde.

D.5 Fahrkarten und hvv Any Fahrtberechtigungen, die über die hvv switch App erworben wurden, können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach verwendet werden könnten und/oder sofort zur Nutzung gültig sein könnten bzw. sind.

D.6 Für die Nutzung der Fahrkarten bzw. von hvv Any gilt der Gemeinschaftstarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) für die Verbundverkehrsunternehmen (hvv-Gemeinschaftstarif), einschließlich der Sonderangebote, in der jeweils gültigen Fassung sowie die jeweiligen Beförderungsbedingungen des in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmens, in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die zuvor genannten Bestimmungen gelten vorrangig, sofern sie Regelungen in diesen AGB widersprechen.

E. Nutzung von hvv Beförderungsleistungen mit hvv Any

E.1 Funktionsweise

E.1.1 Fahrt beginnen („Check-in“)

Du musst dich für die Nutzung von hvv Any vor Beginn deiner Fahrt in der App in das System einchecken (Fahrt beginnen). Damit erwirbst du eine gültige Fahrtberechtigung. Der Erwerb der Fahrtberechtigung hat vor dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs zu erfolgen (U- oder S-Bahn ab gekennzeichnetem Bereich) bzw. vor dem Betreten des Verkehrsmittels (Bus, Regionalbahn). Die Fahrtberechtigung erhältst du nach einem „Wisch“ über den Check-in-Button (Fahrt beginnen). Du erwirbst vor Fahrtantritt mit hvv Any eine elektronisch prüffähige Fahrtberechtigung zur Nutzung der teilnehmenden hvv Verkehrsmittel. Das Erwerben einer Fahrtberechtigung während der Fahrt in einem hvv Verkehrsmittel ist nicht gestattet.

Checkst du dich vor Fahrtantritt in das System ein und verzichtest dann auf die Nutzung der hvv Verkehrsmittel, erkennt hvv Any automatisch, dass du die Fahrt nicht angetreten hast und es erfolgt keine Abrechnung.

E.1.2. Fahrt beenden (“Be-out” bzw. “Check-out“)

Beim Aussteigen musst du nichts mehr tun (kein Check-out). Das Aussteigen reicht (Be-out). Über die Beacon-Technologie, die GPS-Technologie und die Motion-Technologie deines Smartphones kann festgestellt werden, für welche Fahrten du die hvv Verkehrsmittel genutzt hast und welche Strecken du dabei zurückgelegt hast. Du erhältst nach dem Be-out eine Bestätigung, dass du korrekt ausgecheckt worden bist. Du kannst für weitere Fahrten erneut einchecken. Anders als bei klassischen Verkaufsvorgängen im hvv berechnen wir dir die für dich beste hvv Fahrkarte bzw. hvv Fahrkarten und das erst nachgelagert im Rahmen der Abrechnung gem. E.4. Informationen zu deinen abgerechneten Ticketprodukten findest du in der hvv switch App und erhältst du zusätzlich per E-Mail. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Tagesbasis über das in der hvv switch App hinterlegte Zahlungsmittel.

E.2 Voraussetzung zur Nutzung

Als Voraussetzung für die Nutzung von hvv Any benötigst du:

  1. ein hvv switch Benutzerkonto gem. B.2
  2. ein hinterlegtes und authorisiertes Zahlungsmittel gem. B.3.1 und B3.2
  3. einen auf deinem Smartphone zugelassenen Zugang zum Internet, der eine Internetverbindung ermöglicht

die eingeschalteten Dienste GPS, Bluetooth und Motion-Technologie an deinem Smartphone, mit dem du hvv Any nutzen möchtest.

Die Freischaltung der eingeschalteten Systemdienste während der Nutzung von hvv Any ist für uns wichtig, um zweifelsfrei festzustellen, für welche Fahrten du die hvv Verkehrsmittel genutzt hast, damit wir dir den für dich günstigsten Preis gem. E.4 berechnen können. Die Freischaltung muss für den gesamten Zeitraum vom Check-in bis zum Be-out bzw. Check-out aktiviert bleiben. Werden alle oder einzelne Systemdienste deines Smartphones deaktiviert, verlierst du deine Fahrtberechtigung sofort, die dann auf dem Smartphone auch nicht mehr angezeigt wird.

Aufgrund technischer Rahmenbedingungen können einzelne Gerätetypen oder einzelne Betriebssystemversionen sowie deren Kombination von der Nutzung von hvv Any ausgeschlossen sein oder werden.

Gleichermaßen kann der gleichzeitige Betrieb von Dienstprogrammoptimierungs-Apps zu einem Ausschluss der Nutzung aufgrund technischer Rahmenbedingungen führen.

E.3 Deine Pflichten als unser Kunde

Mit deiner Nutzung von hvv Any bestätigst du, dass du deinen vertraglichen Pflichten verantwortungsvoll nachkommen wirst. Diese sind:

  • Du startest die Nutzung von hvv Any vor dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereiches bei U- und S-Bahn bzw. vor dem Betreten des Fahrzeugs bei allen anderen hvv-Verkehrsmitteln gem. D1.1. Du wirst den Check-in nicht während der Fahrt durchführen.
  • Du stellst bei der Nutzung sicher, dass die benötigten Systemdienste gem. D.2 aktiviert sind bzw. werden und wirst diese auch während der Fahrt nicht deaktivieren und deaktivieren lassen.
  • Du wirst keine Software und keine Apps einsetzen, die Informationen aus einen oder mehrere Systemdienste manipuliert oder verändert.
  • Während der Nutzung von hvv Any hältst du dein Smartphone stets empfangs- und sendebereit. Ein Abschirmen des Geräts ist nicht erlaubt. Ein Ausschalten des Gerätes ist nicht erlaubt.
  • Du trägst die Verantwortung für eine ausreichende Kapazität des Akkus während der Nutzung.
  • Du prüfst deine erhaltenen Mitteilungen, insbesondere solche über die tatsächliche Nutzung der hvv Verkehrsmittel sowie die Preisermittlung gem. D.4 und Rechnungen unverzüglich und trägst deine etwaigen Beanstandungen unverzüglich den genannten Kanälen für den Kundenservice vor.
  • Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung der Fahrtberechtigung bist du vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige hvv Fahrkarte zu erwerben.

Verstößt du gegen eine oder mehrere deiner Nutzungspflichten entziehen wir deine Fahrtberechtigung und zeigen diese nicht mehr in der hvv switch App an. Bei wiederholten Verstößen gegen deine Nutzungspflichten oder gegen diese Nutzungsbedingungen behalten wir uns vor, dich von der weiteren Nutzung von hvv Any auszuschließen.

E.4 Abrechnung

Die Höhe deiner Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus deinem tatsächlichen Nutzungsverhalten der hvv Verkehrsmittel sowie den gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des hvv-Gemeinschaftstarif. Das Nutzungsverhalten setzt sich hierbei aus den einzelnen aufgezeichneten Fahrten zusammen, die innerhalb eines Betriebstages getätigt werden. Nach dem Ende eines Betriebstages werden alle Einzelfahrten systemseitig betrachtet und über die Produkte des hvv-Gemeinschaftstarif der für dich günstigste Preis aus deinen Fahrtkombinationen ermittelt. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich die Einzelkarten, Tageskarten und Gruppenkarten (Fahrkarten des Bartarifs gemäß hvv-Gemeinschaftstarif). Dieser Preis wird dir anschließend in Rechnung gestellt und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.

F. Gemeinsame Regelungen

F.1 Vergütung

F.1.1 Die Nutzung von hvv switch und die Verwendung der hvv switch Anmeldedaten erfolgt grundsätzlich ohne Vergütung durch dich. Du trägst deine Kosten der Kommunikation mit hvv switch sowie für die Verwendung der hvv switch Anmeldedaten selbst.

F.1.2 Für die von dir zu zahlende Vergütung für Mobilitätsleistungen gilt dein jeweiliger Mobilitätsvertrag mit dem Mobilitätsanbieter. Wir können im Auftrag von Mobilitätsanbietern auch Rechnungen für deren Vergütungen erstellen und dir übermitteln, auch in Zusammenstellungen für mehrere Leistungen.

F.1.3 Mobilitätsanbieter können Zahlungsansprüche an uns übertragen. Wir wiederum bedienen uns zum Zwecke des Verkaufs, der Abtretung sowie Abwicklung von Zahlungsansprüchen des Zahlungsdienstleistungsunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn („LogPay“). Der Einzug der Zahlungsansprüche erfolgt durch LogPay.

F.1.4 Dein Ansprechpartner im Zusammenhang mit einer Mobilitätsleistung und deren Vergütung ist der jeweilige Vertragspartner.

F.2 Aufgaben des Nutzers

F.2.1 Du bist selbst dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Nutzung von Mobilitätsdienstleistungen nach jeweils dafür geltenden Bedingungen und Vorschriften zu erfüllen.

F.2.2 Du wirst uns von Ansprüchen Dritter aufgrund deiner Nutzung von hvv switch und der Verwendung deiner hvv switch Anmeldedaten freistellen, außer soweit diese von uns zu vertreten sind.

F.2.3 Wir können Mobilitätsanbieter in deren Auftrag im Zusammenhang mit deren Leistungen unterstützen. Dies lässt die Pflichten von dir aus einem Mobilitätsvertrag und den Mobilitätsvertrag selbst sowie Vereinbarungen von dir mit einem Mobilitätsanbieter und Pflichten von dir aus solchen Vereinbarungen unberührt.

F.3 Verfügbarkeit und Gewährleistung

F.3.1 Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für hvv switch oder die hvv switch-Anmeldedaten. Wir behalten uns vor, hvv switch und die hvv switch- Anmeldedaten jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen. Bestehende Mobilitätsverträge und Vereinbarungen von dir mit einem Mobilitätsanbieter sowie deren Abwicklung bleiben unberührt.

F.3.2 Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Dritten (etwa von Mobilitätsanbietern) bereitgestellter Daten.

F.3.3 Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mobilitätsdienstleistungen, außer es handelt sich um Verträge über hvv Beförderungsleistungen, bei denen eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen uns und dir begründet wird. Dein Ansprechpartner für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mobilitätsvertrag und seiner Durchführung ist jeweils der jeweilige Mobilitätsanbieter.

F.3.4 Soweit keine Verpflichtung von uns gegenüber dir besteht, übernehmen wir auch keine Gewährleistung.

F.4 Haftungsbeschränkung

F.4.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

F.4.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nicht für die Richtigkeit von Dritten (etwa von Mobilitätsanbietern) bereitgestellter Daten (etwa über Mobilitätsdienstleistungen). Die Regelungen dieser Ziffer 4.2 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.

F.4.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

F.5 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Wir können diese Nutzungsbedingungen angemessen ändern, auch zur Anpassung an geänderte Inhalte von hvv switch. Änderungen werden dir in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn du nicht schriftlich innerhalb der Ankündigungsfrist widersprichst oder wenn du nach deren Ablauf hvv switch weiter nutzt. Auf diese Wirkungen werden wir in der Ankündigung hinweisen. Widersprichst du einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung deines hvv switch Benutzerkontos (siehe B.2.6). Solltest du nicht registriert sein, kannst du diese Nutzungsbedingungen auf www.hvv-switch.de einsehen.

F.6 Sonstige Bestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen und deren Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg.

F. 7 Information zu Streitbeteiligungen

Die EU-Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungsplattform bereit, die unter diesem Link zur Verfügung steht.

Wir beteiligen uns am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Wenn du mit uns nicht zufrieden sind (z.B. mit der Bearbeitung eines Anliegens oder Ähnlichem), kannst du bei der unabhängigen Schlichtungsstelle söp einen Schlichtungsantrag stellen:

söp, Fasanenstraße 81, 10623 Berlin